Prozesskosten und Verfahrenskostenhilfe
Mit der Prozesskostenhilfe werden die Kosten eines Gerichtsverfahrens und die eigenen Anwaltskosten finanziert. Sie können Prozesskostenhilfe bekommen, wenn Sie ein Gerichtsverfahren eröffnen oder sich vor Gericht verteidigen wollen. Sie müssen dem Gericht nachweisen, dass Sie sich die Kosten nicht leisten können. Das Gericht entscheidet darüber, ob Sie die Prozesskostenhilfe erhalten.
In einigen Angelegenheiten wird Prozesskostenhilfe auch Verfahrenskostenhilfe genannt, zum Beispiel in Familienangelegenheiten.
Auf der Website des Bundesministeriums der Justiz erhalten Sie weitere Informationen zur Prozess-/Verfahrenskostenhilfe: Prozesskostenhilfe – Informationen und Formular | Justiz-Services
Des Weiteren können Sie hier das zur Antragstellung benötigte Formular Schritt für Schritt auch online ausfüllen: Formular für Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe ausfüllen | Justiz-Services